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Kollekte im Traugottesdienst

Am Ende eines Traugottesdienst besteht bei uns die Möglichkeit, eine Kollekte am Ausgang einzulegen, deren Zweck das Brautpaar mitbestimmen darf. Diese Kollekte muß nicht unbedingt für die Arbeit unserer eigenen Gemeinde bestimmt sein, aber wenn der Zweck außerhalb unserer Gemeinde liegt, erbitten wir die Hälfte des gesammelten Betrages für unsere eigene Gemeindearbeit.
Weitere Kosten entstehen Ihnen übrigens - zumindest durch die Kirche - nicht. Glockengeläut, Blumenschmuck, eventuell Heizung sowie der Dienst von Pastor, Küster und Organist sind allesamt kostenfrei für Sie. Nur wenn Sie den Gottesdienst durch besondere Gesangsdarbietungen verschönern lassen möchten, fallen Honorare für die Musiker an (Sänger/innen besorgen wir Ihnen allerdings nicht, und unsere Kirchenmusikerin sollte in diesem Fall auch ein Extrahonorar erhalten, falls sie die Künstler begleiten muß, da dieser Mehraufwand mit ihrer normalen Vergütung nicht abgegolten ist.)
Was wir Sie allerdings fragen: ob Sie den Blumenschuck der Kirche übernehmen möchten. Denn so hätten Sie die Möglichkeit, in Abstimmung mit unserem Küster einen Schmuck auszuwählen, der Ihnen gefällt und unsere Gemeinde am Sonntag darauf auch noch erfreut. Diese Sachspende ist allerdings völlig freiwillig.


 

 
   © 2005 by Karl-Martin Voget •  karl-martin.voget@evlka.de